Arbeitsrecht
Bearbeitet von Rechtsanwalt Pennings in Brühl
Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eines der Rechtsgebiete, in dem Auseinandersetzungen weitreichende Auswirkungen haben. Die am häufigsten auftretende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung beschäftigt sich mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die insbesondere für den Arbeitnehmer einen existenzgefährdenden Eingriff darstellt.
Es ist deshalb in nahezu allen Fällen angeraten, bei einer Kündigung unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nur so können die rechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes umfassend geprüft werden. Es kann sichergestellt werden, dass die kurzen Klagefristen (3 Wochen) des Kündigungsschutzgesetzes eingehalten werden können.
In vielen Fällen gelingt es dem Anwalt - selbst wenn der Arbeitsplatz nach der Kündigung nicht erhalten werden kann - zumindest die Zahlung einer sozialen Abfindung durch den Arbeitgeber zu erreichen. Da bei solchen Vereinbarungen die Auswirkungen auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld etc. berücksichtigt werden müssen, sollten Abfindungs- bzw. Aufhebungs-vereinbarungen nie ohne Hinzuziehung eines Anwalts abgeschlossen werden.
Auch für Arbeitgeber wird es immer schwieriger, berechtigte Kündigungen auszusprechen, ohne inhaltliche oder formale Fehler zu machen, die im nachhinein zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Vor Ausspruch von Kündigungen sollte deshalb auch hier der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden. Oftmals ist es möglich, unter Hinzuziehung eines Außenstehenden eine Regelung zu finden, die eine gerichtliche Auseinandersetzung unnötig macht. Das Arbeitsrecht erschöpft sich jedoch nicht in dem Bereich Kündigung.
Schon im Vorfeld der Arbeitsaufnahme ist es sinnvoll, Arbeitsverträge so zu gestalten, dass später Auseinandersetzungen vermieden werden können. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die nicht auf eine ständige Rechtsberatung zurück greifen können, sollten sich bei Ihren Arbeitsverträgen nicht auf Muster aus dem Internet verlassen, sondern Arbeitsverträge entwerfen, die auf ihre individuelle Situation passen. Dies gilt genauso für Arbeitnehmer. Oftmals werden Arbeitsverträge ungelesen unterschrieben, ohne sie einer genaueren Überprüfung zu unterziehen. Da die Arbeit die Existenzgrundlage bildet, kann dies fatale Folgen haben. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wird das Potential an Konflikten erheblich vermindert, wenn klar formulierte und stringente Arbeitsverträge vorliegen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt und besonders Ihre Brühler Anwaltskanzlei Sie kompetent unterstützen.
Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses tauchen zahlreiche Problemstellungen von A - Z oder von Arbeitszeit bis Zeitarbeit auf, die aufgrund der bestehenden Rechtslage, die vielfach nicht vom Gesetz, sondern von höchstrichterlichen Entscheidungen geprägt ist, sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern kaum überschaut und gelöst werden können.
Am Beispiel einer Abmahnung soll dies näher erläutert werden. Die Abmahnung soll aus Arbeitgebersicht dazu dienen, den Arbeitnehmer zu warnen und ihn darauf hinzuweisen, dass im Wiederholungsfall ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Die Rechtsprechung stellt jedoch gewisse Abnfoderungen sowohl an Form als auch an Inhalt einer Abmahnung. Nur eine formell und inhaltlich korrekte Abmahnung kann später für eine Kündigung mit herangezogen werden.
Ähnliche Probleme entstehen auch für den Arbeitnehmer. Auch dieser kann nicht ohne weiteres beurteilen, welche Auswirkungen eine ausgesprochene Abmahnung auf ihn bzw. sein Arbeitsverhältnis hat und ob er gegen die Abmahung vorgehen sollte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die abgewogen werden müssen.
Erfolgsaussichten und Prozesskostenhilfe
Als Rechtsanwälte in Brühl kennen wir die Situation in Brühl und Umgebung genau. Wir wissen um die Probleme einzelner Unternehmen und können oftmals deren Verhalten bei Kündigungungen oder anderen personellen Maßnahmen gut einschätzen. In der Regel sehen wir es als sinnvoller an, zunächst das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnmehmer zu suchen, um so außergerichtlich nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Bei außergerichtlichen Einigungen sparen beide Seiten Geld und Zeit. Der Gang zum Arbeitsgericht sollte das letzte Mittel sein, einen Konflikt zu lösen. Wenn dies jedoch wegen der engen Fristen z.B. des Kündigungsschutzgesetzes notwendig ist, müssen die finanziellen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau analysiert werden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit sieht als Sonderfall keine Kostenerstattung der obsiegenden Partei vor, so dass jeder seine eigenen Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt auch selbst tragen muss.
Wenn die Kosten nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, ist zu prüfen, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Diese wird gewährt, wenn die Partei bedürftig ist und hinreichende Erfolgsaussichten für den Prozess bestehen. Sollte beides nicht möglich sein, muss im vorhinein genau berechnet werden, welche Kosten auf den Mandanten entfallen. Hierbei besteht auch bei der Brühler Anwaltskanzlei selbstverständlich die Möglichkeit, Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen.