Rechtsanwalt Michael Pennings
Rechtsanwalt Michael Pennings hat in seinem beruflichen Werdegang Wert darauf gelegt, vielseitig aufgestellt zu sein und in der Praxis ausreichende Kenntnisse für seine Tätigkeit zu erlangen.
So hat er nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Stadtsparkasse Köln (heute Sparkasse Köln/Bonn) absolviert und mir sehr gutem Erfolg abgeschlossen.
Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet- und WEG-Recht, Gesellschaftsrecht
Zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Pennings gehören das Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet- und WEG-Recht, Gesellschaftsrecht. Im Laufe seines beruflichen Werdegangs hat er hierzu viele Stationen durchlaufen:
- 1977 - 79 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Stadtsparkasse Köln
- 1981 - 86 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
- 1986 - 89 Referendariat in Köln
- 1990 - 92 Rechtsabteilung der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme in Frankfurt
- 1992 - 98 Leiter Personal und Recht bei der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Bonn
- Seit 1998 selbstständiger Rechtsanwalt
- Seit 2002 in Bürogemeinschaft mit RAin Christiane Greskamp
Beruflicher werdegang
Nach dem anschließenden Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Köln hat seine berufliche Laufbahn bei der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme in Frankfurt begonnen. Dort hat er in der Rechtsabteilung des Unternehmens sämtliche rechtlich relevanten Problemstellungen des Zivilrechts inkl. der Vertragsgestaltungen im Kreditgewerbe bearbeitet. Hier hat er auch die intensive Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden des Bankgewerbes kennengelernt, mit denen die GZS als Emittent der EUROCARD/Mastercard intensiv zusammen gearbeitet hat.
In einer weiteren beruflichen Station war Rechtsanwalt Pennings Leiter Recht und Personal der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. In diesem bundesweit in der Arbeitsmedizin tätigen Unternehmen war in erster Linie mit arbeitsrechtlichen Themen wie die Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat und örtlichen Betriebsräten beschäftigt und hat die Arbeitgeberseite vertreten. Daneben hat er maßgeblich an der Gestaltung eines hauseigenen Tarifvertrages mitgearbeitet.
Neben arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch im individualrechtlichen Bereich (Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) hat er sich mit allen weiteren rechtlichen Belangen des Unternehmens beschäftigt und die Einschaltung externen Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.
1998 hat er sich entschlossen, die erworbenen umfangreichen Kenntnisse im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit in eigener Verantwortung anzuwenden.
Nach einer anfänglichen Tätigeit in der Anwaltskanzlei Ross in Brühl hat er 2002 eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Greskamp als Brühler Anwaltskanzlei begründet.