Rechtsanwälte Michael Pennings
Als selbstständige Brühler Rechtsanwälte haben wir uns 2002 zu einer Bürogemeinschaft als "Brühler Anwaltskanzlei" zusammengefunden, um Ihnen die Möglichkeiten zu eröffnen, in allen wesentlichen Rechtsfragen aus einer Hand beraten und betreut zu werden
Rechtsanwalt Pennings betreut Sie in der Brühler Anwaltskanzlei in den Rechtsgebieten Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Gesellschaftrecht. Er verfügt über jahrelange Erfahrung in der freien Wirtschaft und hat als Personalleiter umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht sammeln können. Ebenso hat er als Leiter einer Rechtsabteilung Gelegenheit gehabt, gesellschaftrechtliche Fragestellungen zu lösen und alle vertraglichen Angelegenheiten eines Unternehmens zu gestalten.
Ansprechpartner aus einer Hand mit langjähriger Berufserfahrung
Das Einzugsgebiet unserer Anwaltskanzlei beschränkt sich nicht nur auf Brühl, wir sind auch in erheblichem Umfang in unseren Nachbargemeinden Wesseling, Hürth, Bornheim (insb. Walberberg, Sechtem und Merten) aktiv.
Die Brühler Anwaltskanzlei kann in den genannten Fachgebieten auf langjährige Erfahrung zurückgreifen , um Ihnen in Ihrer Rechtslage optimal zu helfen. Für Rechtsgebiete, die wir nicht selbst betreuen, arbeitet die Brühler Anwaltskanzlei mit spezialisierten Kollegen zusammmen. So kann eine Betreuung aus einer Hand zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Gerne können Sie unsere Rechtsanwälte in Brühl in einem persönlichen Gespräch unverbindlich kennenlernen. Wir legen Wert darauf, dass Sie das Gefühl bekommen, in unserer Brühler Anwaltskanzlei gut aufgehoben zu sein und vertrauensvoll mit uns zusammen arbeiten zu können.
Kurzberatung und Gebührenordnung
Bei der Brühler Anwaltskanzlei haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen einer Kurzberatung zu einem Preis von pauschal 50,00 € eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und genaueres über die anfallenden Kosten zu erfahren. Sie können dann selbst einschätzen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen und die Dienste der Rechtanwälte der Brühler Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen wollen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit wird nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) abgerechnet. Nach Absprache kann auch eine Abrechnung auf Stundenhonorar-Basis oder gemäß Pauschalvereinbarung erfolgen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer rechtlichen Lage und zu möglichen Kosten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!